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Bundesregierung erlaubte Einsatz deutscher Waffen gegen Ziele in Russland

Aktualisiert: 14. Aug.

Die Erklärungen deutscher Politiker zum ukrainischen Angriff auf das russische Kursk zeigen, dass die Bundesregierung alle Beschränkungen zum Einsatz seiner Waffen gegen Russland aufgehoben hat. Wenn es denn überhaupt Beschränkungen gegeben hat.

Die schrittweise Eskalation des Westens im Ukraine-Konflikt hat dazu geführt, dass die westliche Öffentlichkeit langsam an die Möglichkeit eines Krieges gewöhnt – man könnte auch sagen, darauf eingeschworen – wird.


Im März 2022 hieß es von den westlichen Regierungen noch, sie würden nur Verbandszeug und Schutzwesten an Kiew liefern, weil schon die Lieferung von Gewehrpatronen für den Kampf gegen Russland zu einem Weltkrieg hätte führen können.

 

Heute sind wir an dem Punkt angekommen, dass die in ihrer Hörigkeit gegenüber den USA radikalsten deutschen Medien Jubelmeldungen darüber veröffentlichen, dass vor Kursk wieder deutsche Panzer gegen Russen kämpfen.

 

Bis Anfang Mai 2024 hieß es im Westen – zumindest offiziell – noch unisono, dass man der Ukraine nicht erlauben dürfe, mit aus dem Westen gelieferten Waffen Ziele auf unstrittig russischem Gebiet anzugreifen.

 

Natürlich meinte das niemand ernst, diese Erklärungen sollten nur die westliche Öffentlichkeit beruhigen, die in kleinen Schritten auf einen Krieg gegen Russland eingeschworen wird.

 

Das hat das veröffentlichte Gespräch der deutschen Luftwaffengeneräle deutlich gezeigt, denn die haben schon im Februar den Beschuss russischer Ziele geplant, ohne dass sie dafür hinterher von irgendwem bestraft wurden, obwohl die Planung eines Angriffskrieges nach deutschem Recht ohne Wenn und Aber mit lebenslanger Haft bestraft wird.

 

Die Erklärungen der Bundesregierung Ende Mai

Ich will daran erinnern, was gemeldet wurde, als die Bundesregierung und die US-Regierung Kiew Ende Mai den Beschuss von russischem Gebiet mit westlichen Waffen erlaubt haben. Der Spiegel schrieb beispielsweise am 31. Mai über die Entscheidung der Bundesregierung, dass Kiew aus Deutschland gelieferte Waffen gegen unbestritten russisches Gebiet einsetzen darf:

 

„Deutschland habe mit der Ukraine vereinbart, »dass die von uns gelieferten Waffen dazu völkerrechtskonform eingesetzt werden«, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. In den letzten Wochen habe Russlands insbesondere im Raum Charkiw von Stellungen aus dem unmittelbar angrenzenden russischen Grenzgebiet heraus Angriffe vorbereitet, koordiniert und ausgeführt. »Gemeinsam sind wir der Überzeugung, dass die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht hat, sich gegen diese Angriffe zu wehren«, so Hebestreit.Die Änderung ist kein deutscher Alleingang. Zuvor hatte bereits die US-Regierung der Ukraine im Stillen die Erlaubnis erteilt, US-Waffen in begrenztem Umfang gegen Ziele auf russischem Territorium einzusetzen. Dies gelte ausschließlich für Gegenschläge zur Verteidigung der ostukrainischen Großstadt Charkiw, berichteten unter anderem das Nachrichtenmagazin »Politico« und der Sender CNN am Donnerstag.“

 

Kurz gesagt, wurde der Öffentlichkeit erklärt, dass die westlichen Waffen „ausschließlich für Gegenschläge“ zur Verteidigung der Stadt Charkow und nur gegen militärische Ziele auf russischem Gebiet eingesetzt werden dürfen. Das sollte die Öffentlichkeit beruhigen, aber ernst gemeint war das offensichtlich nie.

 

Das zeigt der ukrainische Angriff auf Kursk, denn dort gab es vorher keine Kampfhandlungen oder russischen Angriffe, gegen die sich Kiew hätte verteidigen müssen. Kiews schnelles Vorrücken bei Kursk bestätigt das, denn im Gebiet Kursk trafen die ukrainischen Kräfte zunächst nur auf den russischen Grenzschutz und kaum russisches Militär, was in Russland derzeit breit diskutiert wird, weil die Sicherung der Grenze bei Kursk offensichtlich sträflich vernachlässigt wurde.

Daran sieht man, dass der ukrainische Angriff, bei dem unbestritten viele westliche Waffen, darunter deutsche Schützenpanzer, eingesetzt wurden, nicht der Abwehr russischer Angriffe galt.

 

Die Erklärungen der Bundesregierung heute

Das bedeutet, dass der Westen, also auch die Bundesregierung, Kiew das offenbar erlaubt hat. Das kann man nun auch in deutschen Medien wie dem Spiegel erfahren:

 

„Das Verteidigungsministerium machte deutlich, dass es allerdings keine

grundsätzlichen Hinderungsgründe für einen Einsatz der von Deutschland gelieferten Waffen gibt. »Das Völkerrecht sieht das so vor, dass sich ein verteidigender Staat auch auf dem Gebiet des Angreifers wehren darf. Das ist eindeutig, auch aus unserer Sicht«, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. »Und es gibt keine darüber hinausgehenden Auflagen für die Nutzung von Waffen, zumindest was Abgaben aus dem Bestand der Bundeswehr angeht, die dort erteilt worden sind und die zu beachten wären. Da gibt es keinerlei Hindernisse, und da ist die Ukraine frei in der Wahl ihrer Möglichkeiten.« Die Ukraine dürfe die Waffen nur im Rahmen des Völkerrechts einsetzen, »und das ist gegeben«.“

 

Das klingt schon ganz anders als noch Ende Mai, als noch von konkreten Auflagen für den Einsatz deutscher Waffen geredet wurde. Davon ist nun nichts mehr übrig, die Bundesregierung verweist nur noch schwammig auf das Völkerrecht als einzige Beschränkung für den Einsatz deutscher Waffen.

 

Und völkerrechtliche Bestimmungen legt der Westen bekanntlich anders aus, als der Rest der Welt.

 

Dass die Bundesregierung nach dem ukrainischen Angriff auf Kursk schnell ihre offiziellen Erklärungen geändert hat und plötzlich davon spricht, dass sie Kiew keine Auflagen für den Einsatz deutscher Waffen auf russischem Gebiet gemacht hat, ist ein Hinweis darauf, dass es diese Auflagen nie gegeben hat. Das wurde der Öffentlichkeit offenbar nur zur Beruhigung erzählt.

 

Zwei Monate nach dieser Erlaubnis hat die Öffentlichkeit sich daran gewöhnt, dass deutsche Waffen gegen Ziele in Russland eingesetzt werden und wer erinnert sich schon noch so genau an das, was die Bundesregierung Ende Mai erklärt hat?

 

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