Vier Jahre Haft für syrischen Arzt wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen in niedersächsischem Krankenhaus
- WatchOut News

- 29. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Ein Fall, der Deutschland erschüttert: Ein 56-jähriger Arzt, gebürtig aus Syrien und seit Jahren in Deutschland tätig, wurde vom Landgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Herzspezialist hatte im Dezember 2023 eine 14-jährige Schülerin, die er zuvor in einem Internet-Chat kennengelernt hatte, in sein Büro im Schüchtermann-Klinikum in Bad Rothenfelde gelockt und mehrfach vergewaltigt.
Der Tathergang
Nach den Feststellungen des Gerichts nahm der Mediziner das Mädchen an einem Samstagabend vom Osnabrücker Hauptbahnhof mit. Unter dem Vorwand, seine erkrankte Ehefrau versorgen zu müssen, verschaffte er ihr über einen Seiteneingang Zutritt zur Klinik. Um seinen Kollegen glaubhaft zu machen, er sei tatsächlich mit einer medizinischen Aufgabe beschäftigt, bat er eine Krankenschwester sogar, Klebeband zu besorgen – angeblich für eine Infusion.
Im Büro des Arztes kam es dann zu den mehrfachen sexuellen Übergriffen. Trotz der klaren Ablehnung und sichtbarer Schmerzen des Mädchens setzte er die Taten fort. Anschließend übergab er dem Opfer 100 Euro in bar und brachte es zurück zum Bahnhof. Noch am selben Abend vertraute sich die Schülerin der Polizei an.
Das Gerichtsverfahren
Das Verfahren fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Minderjährige zu schützen. Der Arzt bestritt vor Gericht die Vergewaltigungen, räumte jedoch ein, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Er beharrte darauf, alles sei einvernehmlich gewesen.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. van Lengerich, stellte die Glaubwürdigkeit der Aussage des Mädchens infrage. Er argumentierte, dass ihre vorherige psychologische Therapie möglicherweise suggestiven Einfluss auf ihre Schilderungen gehabt haben könnte. Zudem mutmaßte er, die Jugendliche habe vielleicht aus Angst vor ihren Eltern gehandelt.
Die Richterinnen und Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht. Sie erklärten die Aussage der 14-Jährigen für konsistent, glaubwürdig und detailreich. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Mädchen mehrfach unmissverständlich ihr Nein geäußert hatte, was der Angeklagte bewusst ignorierte.
Strafmaß und Reaktionen
Die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten liegt deutlich unter dem gesetzlich möglichen Höchstmaß von 15 Jahren für Vergewaltigung von Minderjährigen. Gründe dafür sind nach Angaben des Gerichts unter anderem die bisherige Straffreiheit des Arztes sowie sein Geständnis sexueller Kontakte, auch wenn er die Taten selbst abstritt. Dennoch stuften die Richter die Schuld als schwerwiegend ein.
Das Mädchen lehnte während des Verfahrens mehrere finanzielle Angebote des Angeklagten ab, darunter eine Zahlung in Höhe von 12.000 Euro. Ein deutliches Signal, dass sie eine finanzielle Entschädigung nicht als angemessene Antwort auf das erlittene Leid sah, sondern auf Gerechtigkeit setzte. Ob der verurteilte Arzt gegen das Urteil in Revision gehen wird, ist derzeit unklar. Sein Anwalt äußerte sich dazu bislang nicht.
Gesellschaftliche Dimension
Der Fall wirft drängende Fragen zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum auf. Immer wieder gelingt es Erwachsenen, über Chatplattformen Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen und deren Vertrauen auszunutzen.
Experten warnen seit Langem davor, dass Jugendliche online besonders gefährdet sind. Der aktuelle Fall zeigt, wie skrupellos Täter vorgehen können – und wie wichtig es ist, dass Eltern, Schulen und Behörden gemeinsam Schutzmechanismen verstärken.
Zugleich rückt der Fall die Verantwortung von Institutionen wie Krankenhäusern in den Fokus. Dass ein Arzt seine Stellung und die Räumlichkeiten einer Klinik missbraucht, um eine minderjährige Schülerin zu vergewaltigen, erschüttert nicht nur das Vertrauen in einzelne Personen, sondern wirft Fragen nach Kontrollmechanismen innerhalb solcher Einrichtungen auf.
Ein Signal an die Gesellschaft
Mit dem Urteil setzt das Landgericht Osnabrück ein klares Zeichen: Sexuelle Gewalt gegen Kinder wird konsequent verfolgt und geahndet. Dennoch verdeutlicht die vergleichsweise milde Strafe, dass über die Angemessenheit von Urteilen in solchen Fällen weiterhin gesellschaftlich diskutiert werden muss.
Für das Opfer bleibt der Ausgang des Prozesses ein kleiner Schritt hin zur Gerechtigkeit – das seelische Leid wird sie jedoch ein Leben lang begleiten.
Fazit: Dieser Fall zeigt auf dramatische Weise, wie wichtig Prävention, Aufklärung und konsequente Strafverfolgung sind. Kinder und Jugendliche brauchen Schutzräume – sowohl im realen Leben als auch im Internet. Eltern und Schulen sollten ihre Kinder dazu ermutigen, offen über ihre Online-Erfahrungen zu sprechen. Und die Gesellschaft muss klare Botschaften senden: Sexuelle Gewalt gegen Minderjährige darf niemals verharmlost oder relativiert werden.


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