Kampf gegen die Opposition: Mit diesen Mitteln wollen die anderen Parteien der AfD beikommen und ihren Aufstieg stoppen.
Nachfolgend die acht wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt und bewertet, wie erfolgversprechend sie sind.
Das Imperium der etablierten Parteien wankt, das Dorf der AfD-Rebellen dagegen wächst und gedeiht – bis jetzt. In drei Hochburgen – Brandenburg, Sachsen und Thüringen – stehen im Herbst Landtagswahlen an. Überall dort könnte die AfD stärkste Kraft werden, vielleicht sogar die Regierung stellen.
Plötzlich ist ein AfD-Verbot in aller Munde. Doch wie realistisch ist das überhaupt? Was gäbe es für weitere Möglichkeiten, den unbequemen Rebellen beizukommen?
Ich habe mal in der Waffenkammer umgeschaut. Unser gallischer Held Asterix hätte wohl gesagt: „Die spinnen, die Etablierten!“. Hier sind die acht wichtigsten Maßnahmen.
1.Allgemeines Verbot der AfD
Die härteste Waffe im Kampf gegen die AfD wäre ein allgemeines Parteiverbot mitsamt Unter- und Nachfolgeorganisationen. Nur eine Zweidrittelmehrheit des zuständigen Senates des Bundesverfassungsgerichtes darf ein solches Verbot aussprechen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Bundesregierung, Bundestag sowie der Bundesrat. Im Fall eines Verbotes wird das Vermögen der Partei beschlagnahmt und Abgeordnete, die über Parteilisten in das Parlament zogen, verlieren ihr Mandat.
Damit wäre die AfD zwar schwer geschädigt, aber noch lange nicht am Ende. Direkt gewählte Abgeordnete behalten weiterhin ihr Mandat. Bei ausreichender Zahl könnte eine AfD-Fraktion mit ihren parlamentarischen Rechten weiterbestehen.
Die AfD hat bereits angekündigt, bei einem Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
Zwar stehen die Chancen auf Erfolg in Straßburg gut, doch hebt dies keinen
Richterspruch aus Karlsruhe auf. Allerdings wäre Deutschland international blamiert.
Zeit: 3 – 5 Jahre
Gefährlichkeit: hoch
Wahrscheinlichkeit: gering
2.Verbot der „Jungen Alternative“
Anders als die AfD kann sich die „Junge Alternative“ (JA) nicht auf das Parteiprivileg berufen.
Eine zentrale Rolle spielt der Verfassungsschutz, der als deutscher
Inlandsnachrichtendienst den Innenministerien von Bund und Ländern unterstellt ist. Obwohl es sich um weisungsgebundene Behörden handelt, treten diese als scheinbar neutrale Prüfinstanz auf, die der JA für Laien schwer einzuschätzende Etiketten wie „gesichert rechtsextrem“ aufklebt. Von dieser Stigmatisierung zu einem Verbot ist es nicht so weit.
Zwar ist es gut möglich, daß nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ein Verbot auch wieder aufgehoben wird, wie in der Vergangenheit Klageerfolge der AfD gegen den Verfassungsschutz zeigten. Doch alleine diese Unsicherheit dürfte genügen, um potentielle Interessenten aus dem konservativen Milieu abzuschrecken, vor allem wenn sie erst am Beginn ihrer Karriere stehen. Diese fehlen der Partei dann bei einer möglichen Regierungsbeteiligung, wenn es Stellen in der Verwaltung zu besetzen gilt.
Zeit: 3 – 5 Monate
Gefährlichkeit: mittel
Wahrscheinlichkeit: mittel
3.Angriffe auf die Fraktionsrechte
Überhaupt wird es für den Staat schwierig, der AfD beizukommen, sobald ihre Mitglieder zu Abgeordneten werden und Fraktionen bilden. So räumte der bayerische
Verfassungsschutz 2019 ein, die geheimdienstliche Beobachtung von drei AfD-Politikern einstellen zu müssen, nachdem diese in den Landtag einzogen und nun Teil der 32köpfigen AfD-Fraktion sind. So obliegt es den etablierten Fraktionen, den ungeliebten Konkurrenten im Parlament mit allerlei Schikanen zu überziehen.
Wo der Hammer hängt, wurde den Neuankömmlingen im Bundestag 2017 gleich in der ersten Sitzung gezeigt, als die Eröffnungsrede nicht der älteste Abgeordnete – hier
Wilhelm von Gottberg – halten durfte, wie eigentlich seit Jahrzehnten parlamentarischer
Brauch. Dafür wurde extra die Geschäftsordnung geändert. Steilvorlage für die AfDFraktion, weil die bisher einzige Abweichung von dieser Tradition ausgerechnet die Nationalsozialisten durchgesetzt hatten.
Im Grunde genommen ist damit das Spiel erklärt. Der AfD-Fraktion wird ein Recht vorenthalten, beispielsweise der Anspruch auf einen Vizeparlamentspräsidenten, der erheblichen Einfluß auf die Debatte hat. Die AfD-Fraktion prangert das an, nutzt dafür ihre Nachrichtenplattformen, da sie in etablierten Medien praktisch nicht vorkommt. Die übrigen Fraktionen regen sich in diesen ihrerseits darüber auf, wie sich die AfD-Fraktion als Opfer inszeniere, gleichwohl sie selbst dafür doch erst sorgten.
Zeit: läuft bereits
Gefährlichkeit: gering
Wahrscheinlichkeit: hoch
4.Entzug der Parteienfinanzierung
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2017 anläßlich des NPD-Verbotsverfahrens fest, daß zwar die Kriterien für ein Parteiverbot hoch seien, nicht jedoch für den Entzug der
Finanzierung. Der NPD-Nachfolger „Die Heimat“ bekommt deshalb, so Karlsruhe, mit Recht seit 2021 kein Geld vom Staat. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, der dankbar angenommen wurde.
Noch im gleichen Jahr wurde das Grundgesetz zugunsten „eines Gesetzes zum Ausschluß verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“ geändert. Eigentliches Ziel ist natürlich die AfD.
Da die AfD im Gegensatz zu etablierten Parteien kaum Großspender aus der Wirtschaft hat und daher besonders auf die staatliche Wahlkampfkostenerstattung angewiesen ist, würde sie der Entzug zwar zunächst treffen. Allerdings könnte die AfD das mediale Interesse für Spendenkampagnen nutzen. Sollten Gerichte im Anschluß an den zu erwartenden Rechtsstreit den Entzug auch noch kippen, wäre der Ansehensverlust für ihre Gegner immens. Die Gelder der Fraktionen wären davon nicht betroffen. Zeit: 3 – 5 Jahre
Gefährlichkeit: mittel
Wahrscheinlichkeit: hoch
5.Verunglimpfung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
AfD-Politiker werden nicht nur durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk systematisch ausgegrenzt, wie beispielsweise an ihren kaum vorhandenen Auftritten in Talkshows ersichtlich ist. Darüber hinaus werden sie auch massiv verunglimpft. Beispiel dafür ist die vom staatsnahen Recherchenetzwerk „Correctiv“ losgetretene Kampagne, die die AfD mit unwahren Unterstellungen in die Nähe nationalsozialistischer Vertreibungspläne rückt. Diese wurden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk als angebliche Tatsachen weiterverbreitet.
Allerdings steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk mittlerweile selbst unter Druck, da er allzu offenkundig gegen seine zur Neutralität verpflichtenden Programmgrundsätze verstößt. So dürften mit dem Umfragehoch auch AfD-Politiker öfter eingeladen werden.
Zusätzlich ist sein noch immer großer Einfluß auf die öffentliche Meinung am Schwinden. Jüngere Menschen informieren sich politisch zunehmend über Soziale Medien.
Hier ist die AfD – wohl notgedrungen – mit ihren Botschaften deutlich präsenter als andere Parteien.
Zeit: läuft bereits
Gefährlichkeit: mittel
Wahrscheinlichkeit: wird schon eingesetzt
6.Einsatz des „Verfassungsschutzes“
Zwar können deutsche Innenminister Parteien nicht einfach verbieten. Allerdings ermöglicht der Verfassungsschutz, unliebsamer Konkurrenz unter dem Deckmantel einer scheinbar objektiven Behörde auf den Leib zu rücken. Was von deren Erkenntnissen zu halten ist, wird beispielsweise in Thüringen ersichtlich. Hier läßt Innenminister Georg Maier (SPD) die AfD und die JA als „gesichert rechtsextrem“ stigmatisieren. Dabei ist er als SPD-Landeschef zugleich politischer Rivale.
Leiter der Behörde ist seit 2015 der SPD-Politiker und ehemalige Generalsekretär des
Zentralrates der Juden, Stephan Kramer. Als solcher beschimpfte er den LinksparteiPolitiker Bodo Ramelow noch 2012 öffentlich als „Teil einer langen Tradition antiisraelischer Linker“. Nun arbeitet er für ihn, auch ohne juristische Qualifikation.
Zeit: läuft bereits
Gefährlichkeit: mittel
Wahrscheinlichkeit: wird schon eingesetzt
7.Angriffe auf die Grundrechte
Hält der derzeitige Trend an, könnte der Thüringer AfD-Landes- und
Fraktionsvorsitzende Björn Höcke tatsächlich der erste blaue Ministerpräsident werden.
Zu welchen Reaktionen diese Möglichkeit führt, zeigt eine Petition mit derzeit 1,4 Millionen Unterschriften, die ernsthaft fordert, den „Faschisten“ zu stoppen und ihm seine Grundrechte zu entziehen. „Damit dürfte Höcke sich nicht mehr wählen lassen.“ Hierzu wird der Artikel 18 des Grundgesetzes bemüht. Die Bundesregierung solle in Karlsruhe einen derartigen Antrag stellen, heißt es dort.
Politischen Konkurrenten das passive Wahlrecht abzunehmen, um sie von Ämtern fernzuhalten, ist Merkzeichen autoritärer Staaten. Artikel 18 sieht in Einzelfällen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, des Eigentums und des Asylrechts vor und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik ganze viermal – erfolglos – bemüht.
Experten sagen, das Recht könnte mit geringeren Hürden auch auf Vereine oder Parteien angewandt werden.
Zeit: 3 – 5 Jahre
Gefährlichkeit: hoch
Wahrscheinlichkeit: gering
8.Angriffe auf die Parteistiftung
Neben den offiziellen Zuwendungen für Parteien – im Bundeshaushalt derzeit knapp 200 Millionen Euro – gibt es eine verdeckte Finanzierung durch die sogenannten parteinahen Stiftungen. Ein Sumpf, in dem bis zu 700 Millionen Euro jährlich mit geringer Kontrolle versickern. Wer sich die Veranstalter von Anti-AfD-Demos genauer anschaut, findet oft dubiose Vereine, die nicht nur aus Mitteln von Ministerien, sondern auch von parteinahen Stiftungen gefördert werden.
Was für ein Wildwuchs hier herrscht, wurde deutlich, als die AfD für ihre DesideriusErasmus-Stiftung ein Stück vom Kuchen haben wollte, was ihr selbstredend verwehrt wurde. Tatsächlich bedienten sich die Parteien ohne gesetzliche Grundlage aus dem öffentlichen Vermögen, wie eine AfD-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zutage brachte. Darauf zwangen Deutschlands oberste Richter das Parlament zu einem Gesetz für parteinahe Stiftungen, welches so gehalten wurde, daß die AfD-Stiftung vorerst ausgeschlossen bleibt.
Unter anderem muß die dazugehörige Partei mindestens drei Legislaturperioden im Bundestag vertreten sein – was auf die AfD noch nicht zutrifft – und sie darf nicht von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein – was auf die AfD womöglich bald zutreffen könnte.
Zwar ist gut möglich, daß eine AfD-Klage auch hier Erfolg haben wird, doch das wird Jahre dauern. Wie überhaupt Karlsruhe erstaunlich langsam wird, sobald der Kläger AfD heißt. So sind noch Verfahren aus der ersten Legislaturperiode der AfD-Fraktion anhängig.
Zeit: läuft bereits
Gefährlichkeit: gering
Wahrscheinlichkeit: wird schon eingesetzt
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