Dies ist nicht meine persönliche Meinung, sondern ein Spiegelbild dessen, was sich in kranken jüdischen [linken] Köpfen wie Norman G. Finkelstein zusammenbraut und wie sie es schaffen, internationale Gesetze zu ihren Gunsten zu biegen. Dies ist eine Denkweise, die nur in kranken (liberalen) jüdischen Köpfen wachsen kann, die auf Selbstzerstörung basieren.
Nicht, weil ich diese Art von "Analysen" mag, sondern weil wir informiert bleiben und nicht die Augen vor der gefährlichen Linken verschließen sollten, damit sie uns nicht mit ihren abscheulichen Angriffen in den Mainstream-Medien und ihren Straßenprotesten überraschen können.
Seit die überwältigenden gewaltfreien Demonstrationen in Gaza am 30. März 2018 begannen, hat die internationale Gemeinschaft die bewaffneten Angriffe Israels scharf verurteilt.
In einer Resolution der UN-Generalversammlung wurde "die Anwendung jeglicher übermäßiger, unverhältnismäßiger und wahlloser Gewalt durch die israelischen Streitkräfte gegen palästinensische Zivilisten bedauert", während der UN-Menschenrechtsrat Israels "unverhältnismäßige und wahllose Gewaltanwendung" anprangerte.
Nachdem israelische Scharfschützen Razan al-Najjar, einen einundzwanzigjährigen unbewaffneten palästinensischen Sanitäter, getötet hatten, warnte der UN-Sonderkoordinator für den Nahost-Friedensprozess Israel, dass es "seine Gewaltanwendung kalibrieren muss". In einem vernichtenden Bericht kam Human Rights Watch zu dem Schluss, dass "die wiederholte Anwendung tödlicher Gewalt durch die israelischen Streitkräfte im Gazastreifen ... gegen Demonstranten, die keine unmittelbare Bedrohung für das Leben darstellten, einem Kriegsverbrechen gleichkommen könnte".
So begrüßenswert diese Verurteilungen auch sind, so bleibt doch die Frage, ob sie weit genug gehen. Einfach ausgedrückt: Hat Israel das Recht, unter allen Umständen Gewalt gegen die Menschen in Gaza anzuwenden?
Die aktuelle juristische Debatte konzentriert sich auf zwei miteinander verbundene Fragen:
Haben die israelischen Scharfschützen "exzessive" oder "unverhältnismäßige" Gewalt gegen Demonstranten eingesetzt (wie Kritiker behaupten), oder war die von ihnen eingesetzte Gewalt notwendig, um die Demonstranten daran zu hindern, den Grenzzaun zu durchbrechen (wie Israel behauptet)?
Fällt das Verhalten Israels gegenüber den Protesten im Gazastreifen unter die Menschenrechte (wie Kritiker behaupten) oder unter das humanitäre Völkerrecht (wie Israel behauptet)?
Das humanitäre Völkerrecht gilt in bewaffneten Konflikten, während das Menschenrechtsrecht die innerstaatliche Rechtsdurchsetzung regelt. Dieser Unterschied ist von Bedeutung, da das Menschenrechtsrecht strengere Einschränkungen für die Anwendung von Gewalt vorsieht.
Alle Parteien in diesen beiden Kontroversen gehen von einer gemeinsamen Prämisse aus: dass Israel das Recht hat, Gewalt anzuwenden, um die Bewohner des Gazastreifens daran zu hindern, den Zaun zu durchbrechen.
Der Streit läuft auf die Frage hinaus: wie viel? Kritiker, die "unverhältnismäßige" oder "exzessive" Gewalt beklagen, legitimieren stillschweigend Israels Einsatz von "verhältnismäßiger" oder "gemäßigter" Gewalt, während diejenigen, die auf der Anwendbarkeit der Menschenrechte bestehen, anerkennen, dass Israels Einsatz von Gewalt legitim ist, wenn Demonstranten eine "unmittelbare Bedrohung" für das Leben eines Scharfschützen darstellen.
Diese Annahme gilt sogar für den kritischsten Punkt der Debatte über Gaza. Die israelische Menschenrechtsgruppe B'Tselem verurteilte Israels Rückgriff auf tödliche Gewalt gegen unbewaffnete Personen, "die sich dem Zaun nähern, ihn beschädigen oder versuchen, ihn zu überqueren", als "illegal". Sie räumte jedoch ein, dass "das Militär natürlich berechtigt ist, solche Aktionen zu verhindern und sogar Personen festzunehmen, die versuchen, sie auszuführen".
Eine hochrangige Mitarbeiterin von Human Rights Watch argumentierte, dass Israels Einsatz von scharfer Munition im Gazastreifen "rechtswidrig" sei. Sie meinte jedoch, dass "nicht-tödliche Mittel wie Tränengas, Stinkwasser und gummiummantelte Stahlkugeln" rechtlich zulässig gewesen wären.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz mahnte Israel, "tödliche Gewalt nur als letztes Mittel und nur dann einzusetzen, wenn sie unbedingt notwendig ist, um Leben zu schützen". Selbst die wichtigsten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen bezeichneten die israelische Gewaltanwendung als "exzessiv", "wahllos" und "unverhältnismäßig" und nicht als von Natur aus illegal.
Tatsache ist jedoch, dass Israel nicht das Recht hat, im Gazastreifen Gewalt anzuwenden - ob maßvoll oder exzessiv, verhältnismäßig oder unverhältnismäßig, ob die Demonstranten unbewaffnet oder bewaffnet sind, ob sie eine unmittelbare Gefahr für das Leben darstellen oder nicht. Wenn der Eindruck entsteht, dass dies nicht der Fall ist, so liegt das daran, dass die derzeitige Debatte wichtige völkerrechtliche Vorbehalte ignoriert und von der spezifischen Situation in Gaza abstrahiert.
Was das Völkerrecht sagt
Um seine Gewaltanwendung in Gaza zu rechtfertigen, beruft sich Israel auf das Recht, das Eindringen von Fremden in sein Hoheitsgebiet zu verhindern. Ein israelischer Rechtskommentator merkt an, dass diese angebliche Sorge um die Unantastbarkeit der "Grenze" des Gazastreifens opportunistisch selektiv ist.
Israel dringt nach Belieben in den Gazastreifen ein; nur wenn Palästinenser versuchen, ihn in die andere Richtung zu überqueren, wird der Zaun unantastbar. Abgesehen von dieser Heuchelei entbehrt das angebliche Recht Israels auf Selbstverteidigung jeglicher rechtlichen Grundlage. Im Gegenteil: Israels Gewaltanwendung verstößt gegen das Völkerrecht.
Das palästinensische Volk im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und im Gazastreifen kämpft um sein international anerkanntes "Recht auf Selbstbestimmung" (Internationaler Gerichtshof).
Wie der renommierte Rechtswissenschaftler James Crawford feststellt, verbietet das Völkerrecht die Anwendung militärischer Gewalt "durch eine Verwaltungsmacht zur Unterdrückung eines weit verbreiteten Volksaufstands in einer Selbstbestimmungseinheit", während "die Anwendung von Gewalt durch eine nichtstaatliche Einheit in Ausübung des Selbstbestimmungsrechts rechtlich neutral ist, d. h. durch das Völkerrecht überhaupt nicht geregelt wird."
Die Demonstranten in Gaza haben sich für Gewaltlosigkeit entschieden, um ihre international anerkannten Rechte durchzusetzen - eine Taktik, die natürlich auch das Völkerrecht nicht verbietet. Aber diese umsichtige Entscheidung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Selbst wenn sich die Bewohner des Gazastreifens für den Einsatz von Waffen gegen israelische Scharfschützen entscheiden würden, die ihr Recht auf Selbstbestimmung behindern, wäre Israels Rückgriff auf militärische Gewalt immer noch rechtlich unzulässig.
Die im westlichen Diskurs übliche Aufteilung von Rechten und Pflichten, die Israel das Recht einräumt, zur Selbstverteidigung Gewalt gegen die Bewohner des Gazastreifens anzuwenden, während es die Bevölkerung des Gazastreifens verpflichtet, ihren Kampf um Selbstbestimmung gewaltlos zu führen, verstößt gegen das Völkerrecht.
Man könnte einwenden, dass Israel als kriegerischer Besatzer im Gazastreifen nach der Vierten Genfer Konvention von 1949 das Recht hat, Gewalt anzuwenden, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Dieser Einwand ist jedoch in dreierlei Hinsicht falsch.
Erstens verpflichtet die Vierte Genfer Konvention einen kriegführenden Besatzer, für das Wohlergehen der besetzten Bevölkerung zu sorgen und es sicherzustellen. In der Tat ist der "Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten" der Grundgedanke der Konvention. Israel hat jedoch die Zivilbevölkerung des Gazastreifens einer langwierigen Belagerung ausgesetzt, die nach Ansicht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz einer illegalen "Kollektivstrafe" gleichkommt und den Gazastreifen nach Ansicht der UNO physisch "unbewohnbar" gemacht hat.
Die Vierte Genfer Konvention stützt nicht Israels Recht, die Ordnung in Gaza aufrechtzuerhalten, auch wenn es seine ergänzende Verpflichtung, das Wohlergehen der Zivilbevölkerung in Gaza zu schützen, eklatant verletzt. Tatsächlich ist die Unordnung, die Israel zu unterdrücken behauptet, direkt auf die kriminelle Blockade zurückzuführen, die es verhängt hat.
Zweitens ist das Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung eine zwingende Norm (jus cogens) des Völkerrechts, von der nicht abgewichen werden darf, selbst wenn Israel als kriegerischer Besatzer in Gaza gelten würde.
Wenn sich, wie in diesem Fall, das Recht auf kriegerische Besetzung mit dem Recht auf Selbstbestimmung überschneidet, dann übertrumpft das Recht Gazas auf Selbstbestimmung das Recht Israels, die Ordnung aufrechtzuerhalten; und wenn, wie in diesem Fall, der Kampf um Selbstbestimmung gewaltfrei geführt wird, dann ist Israels angebliches Recht, Waffengewalt zur Aufrechterhaltung der Ordnung einzusetzen, offensichtlich unbegründet.
Drittens ist die israelische Besatzung des Gazastreifens inzwischen illegal, und Israel hat folglich seine Rechte als kriegerischer Besatzer verwirkt. Der Internationale Gerichtshof entschied 1971, dass die Besetzung Namibias illegal geworden war, da Südafrika sich geweigert hatte, in gutem Glauben Verhandlungen über die Beendigung seiner Besetzung zu führen.
Israels Weigerung, ein halbes Jahrhundert lang auf der Grundlage des Völkerrechts ernsthafte Verhandlungen über einen Rückzug aus dem Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, und dem Gazastreifen zu führen, hat seine Besatzung ebenfalls delegitimiert.
Es gibt noch eine weitere entscheidende rechtliche Dimension, die ignoriert wurde. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts, dass kein Staat zu gewaltsamen Maßnahmen greifen darf, solange "friedliche Mittel" nicht ausgeschöpft sind (UN-Charta, Artikel 2).
Dieser Grundsatz ist für die Rechtsstaatlichkeit so heilig wie der analoge hippokratische Eid, primum non nocere (zuerst, nicht schaden), für die Medizin. Anlass für die Proteste am Grenzzaun zum Gazastreifen ist die illegale israelische Belagerung, und ihr Ziel ist es, diese zu beenden. Selbst der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu räumte ein: "Sie ersticken wirtschaftlich, und deshalb haben sie beschlossen, gegen den Zaun zu fahren."
Wenn Israel seine Grenze schützen will, muss es weder zu tödlichem noch zu nicht-tödlichem Zwang greifen. Es muss lediglich die Belagerung aufheben. US-Präsident Donald Trumps A-Team für die Nahostdiplomatie - Schwiegersohn Jared Kushner, der ehemalige Konkursanwalt David Friedman, der ehemalige Rechtsberater der Trump-Organisation, Jason Greenblatt, und die ehemalige Gouverneurin von South Carolina, Nikki Haley - behaupten hingegen, dass es die Hamas ist, die "die Palästinenser in Gaza gefangen hält" und "die Hauptverantwortung dafür trägt, dass das Leiden der Menschen in Gaza andauert."
Aber wenn sie in Alices Kaninchenbau gestürzt sind, ist es nicht unsere Aufgabe, ihnen zu folgen. "Israel als Besatzungsmacht", so das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, "muss die Blockade aufheben, die gegen die Vierte Genfer Konvention zum Verbot von Kollektivstrafen verstößt und die Verwirklichung eines breiten Spektrums von Menschenrechten verhindert".
Die Hamas hat Israel auch immer wieder einen langfristigen Waffenstillstand (Hudna) im Austausch für ein Ende der Belagerung angeboten und diesen Vorschlag während der aktuellen Demonstrationen wiederholt.
Am 7. Mai, eine Woche bevor Israel mehr als sechzig Demonstranten im Gazastreifen erschoss, berichtete Ha'aretz, dass "Hamas-Führer" Israel "Botschaften übermittelt haben, die auf ihre Bereitschaft hinweisen, über einen langfristigen Waffenstillstand zu verhandeln", im Austausch für, unter anderem, "eine Lockerung ... der Belagerung".
"Die Hamas übermittelt dem Verteidigungsapparat immer wieder Botschaften, dass sie immer noch an einer 'Hudna' interessiert ist", erklärte ein erfahrener israelischer Militärkorrespondent einige Tage später. "Die Hamas selbst hat Israel im vergangenen Jahr verschiedene Versionen einer eingeschränkten oder erweiterten Hudna übermittelt, die nicht nur den Gazastreifen, sondern auch das Westjordanland umfassen."
Das israelische Militär nahm diese Waffenstillstandsangebote ernst: "Die Hamas ist nach Angaben der Geheimdienste zu einer Einigung bereit".
Ein ranghoher Armeeoffizier drängte sogar darauf, dass "jetzt die Zeit für eine Einigung mit der Hamas gekommen ist", um "weitere Kämpfe zu verhindern". Die israelische Regierung zeigte sich jedoch nicht interessiert: "Die Forderungen und Bedingungen der Hamas wurden nie diskutiert, da Israel sich weigert, mit der Hamas zu sprechen."
Mit der Ablehnung dieses ersten friedlichen Schrittes verstößt Israel in zweifacher Hinsicht gegen das Völkerrecht: die Verhängung einer illegalen Blockade und der unrechtmäßige Einsatz von Waffengewalt, wenn friedliche Mittel nicht ausgeschöpft wurden.
Ein Recht auf vergiftete Kinder?
Es ist ein Grundsatz des Rechts, dass aus rechtswidrigen Handlungen keine Rechte abgeleitet werden können (ex injuria non oritur jus), und es ist offensichtlich, dass ein Recht auf Selbstverteidigung nicht in allen Situationen besteht.
Ein Vergewaltiger kann sich nicht auf ein Recht auf Selbstverteidigung berufen, wenn das Opfer auf ihn einprügelt. Ein Theaterbesitzer hat kein Recht auf Selbstverteidigung, wenn Besucher ihn angreifen, nachdem er das Gebäude in Brand gesteckt und sie an der Flucht gehindert hat.
Israels Verhalten gegenüber dem Gazastreifen fällt in diese Kategorie von Handlungen, die das Recht auf Selbstverteidigung nichtig machen. Andernfalls würde es auf das Recht hinauslaufen, militärische Gewalt anzuwenden, um eine illegale Besetzung aufrechtzuerhalten, die durch eine illegale Belagerung noch verstärkt wird.
Wenn es dennoch weit verbreitet ist, dass Israel das Recht hat, Gewalt anzuwenden, um die Bewohner des Gazastreifens daran zu hindern, seinen "Grenzzaun" zu durchbrechen, so liegt das daran, dass gelehrte Abhandlungen über die technischen Aspekte des Rechts die menschlichen Interessen, die auf dem Spiel stehen, verdunkelt haben.
Was ist Gaza?
Der schmale Küstenstreifen gehört zu den am dichtesten besiedelten Gebieten der Welt. Mehr als 70 Prozent der zwei Millionen Einwohner sind Flüchtlinge, und mehr als die Hälfte - eine Million - sind Kinder unter achtzehn Jahren.
Seit über einem Jahrzehnt hat Israel dieses Fleckchen Erde unter eine verheerende Belagerung gestellt. Fünfzig Prozent der Arbeitskräfte im Gazastreifen sind jetzt arbeitslos, 80 Prozent sind von internationaler Nahrungsmittelhilfe abhängig, und 96 Prozent des Leitungswassers ist verseucht.
Anfang Juli verschärfte Israel die Beschränkungen für Waren, die in den Gazastreifen eingeführt werden dürfen, noch weiter und verbot die Ausfuhr ganz.
Nach Ansicht der israelischen Menschenrechtsorganisation Gisha stellte diese "umfassende Maßnahme der kollektiven Bestrafung" eine Rückkehr zu "den härtesten Zeiten der Abriegelung" dar und kam einem "regelrechten Wirtschaftskrieg gegen die Zivilbevölkerung des Gazastreifens" gleich. Mitte Juli folgten israelische Luftangriffe auf Dutzende von Zielen in Gaza.
Israel rechtfertigte die verschärfte Belagerung und die Luftangriffe als Reaktion auf brennbare Drachen, die von Demonstranten aus dem Gazastreifen über den Grenzzaun geworfen wurden. Diese so genannten "Terrordrachen" haben jedoch Sachschäden in Höhe von schätzungsweise 2 Millionen Dollar verursacht und stellen nach Angaben des israelischen Militärs "keine unmittelbare oder ernsthafte Bedrohung dar".
Wie ein israelischer Militärkorrespondent untertrieben berichtete, "ist der psychologische Schaden, den die Brände entlang der Grenze verursachen, schlimmer als jeder tatsächliche Schaden". "Das ganze Gejammer über die Drachen macht mich verrückt", schimpfte ein ranghoher israelischer Offizier, der die Drachen abwehrte.
"Es ist auch das komplette Gegenteil von dem, was man von den meisten Menschen, die hier leben, hört ... Die Leute sagen ganz offen: Uns gefällt es hier, wir wollen hier leben, trotz der Brände."
"Wir sind keine Terroristen", beteuerte ein Drachenflieger auf der anderen Seite des Zauns.
"Wir sind eine Generation ohne Hoffnung und ohne Horizont, die unter einer erdrückenden Belagerung lebt, und das ist die Botschaft, die wir versuchen, der Welt zu vermitteln. In Israel weinen sie über die Felder und Wälder, die verbrannt sind. Was ist mit uns, die wir jeden Tag sterben?" Die meist jugendlichen Drachen-Aktivisten gelobten, "so lange weiterzumachen, bis die Forderungen des palästinensischen Volkes nach Aufhebung der Blockade erfüllt sind".
Ende Juli war der Status quo ante teilweise wiederhergestellt, da Israel ein Rinnsal an Waren in den Gazastreifen ließ, während die Hamas die Drachen zurückzog.
Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass sich die jüngsten Ereignisse - gewaltlose Proteste im Gazastreifen, gewaltsame israelische Provokationen, Vergeltungsmaßnahmen der Hamas, Verschärfung der Belagerung - wiederholen und in einem weiteren größeren israelischen Militärangriff gipfeln werden, der laut dem israelischen Verteidigungsminister Avigdor Lieberman "schmerzhafter sein wird als die Operation Protective Edge".
Wenn es zu einem neuen Flächenbrand kommt und Israel erklärt, es verteidige lediglich seine Grenze, lautet die rhetorisch korrekte Antwort: Der Zaun, der Gaza von Israel trennt, ist ebenso wenig eine "Grenze" wie Gaza ein Staat ist.
Der angesehene Professor der Hebräischen Universität, Baruch Kimmerling, nannte den Gazastreifen ein "Konzentrationslager", während der ehemalige britische Premierminister David Cameron ihn ein "Freiluftgefängnis" nannte.
Die Redaktion von Ha'aretz nannte es ein "Ghetto", der Economist einen "menschlichen Müllhaufen", das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ein "sinkendes Schiff".
Der UN-Menschenrechtschef nannte Gaza einen "giftigen Slum", in dem eine ganze Zivilbevölkerung "von der Geburt bis zum Tod eingesperrt" ist.
Hat Israel das Recht, die eine Million Kinder des Gazastreifens mit Gewalt in ein "Ghetto" oder einen "giftigen Slum" zu sperren? Haben die Menschen in Gaza nicht das Recht, sich aus einem "Konzentrationslager" zu befreien?
Diskutiert heute noch jemand darüber, ob Nazi-Deutschland bei der Niederschlagung des Aufstands im Warschauer Ghetto "exzessive" und "unverhältnismäßige" Gewalt angewendet hat oder nicht? Wer denkt heute darüber nach, ob Nazi-Deutschland ein "Recht auf Selbstverteidigung" gegen die Jüdische Kampforganisation hatte - die sich mit der Waffe in der Hand wehrte? Sind solche Fragen überhaupt denkbar?
Man könnte sagen, dass Gaza nicht das Warschauer Ghetto ist. Aber wie ein israelischer Journalist, der während der ersten Intifada in Gaza diente, sagte: "Das Problem liegt nicht in der Ähnlichkeit ... sondern darin, dass es nicht genug Ähnlichkeit gibt."
Die Weltgesundheitsorganisation hat festgestellt, dass "über eine Million Menschen im Gazastreifen dem Risiko ausgesetzt sind, sich mit durch Wasser übertragenen Krankheiten anzustecken", während ein israelischer Experte vorhersagt, dass der Gazastreifen bald von Typhus- und Choleraepidemien überrollt werden wird, wie sie die Juden im Warschauer Ghetto dezimierten.
Das Hauptziel des humanitären Völkerrechts ist der Schutz der Zivilbevölkerung vor den Verwüstungen des Krieges. Das Hauptziel des internationalen Menschenrechtsgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde. Wie kann dann eine dieser beiden Rechtsgrundlagen zur Rechtfertigung der Anwendung von Gewalt - jeglicher Gewalt - herangezogen werden, die darauf abzielt, Zivilisten in einem Inferno gefangen zu halten, in dem sie erniedrigt, gequält und getötet werden?
Selbst wenn man davon ausginge, dass Israel das Recht hat, Gewalt anzuwenden, um die Menschen in Gaza an der Flucht aus ihrem "Gefängnis" zu hindern, würde dies nur die völlige Unzulänglichkeit des Rechts offenbaren.
In seiner abweichenden Meinung zum Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1996 über die Rechtmäßigkeit der Androhung oder des Einsatzes von Atomwaffen bemerkte Richter Weeramantry die Ironie, dass der IGH vor der Verurteilung des Einsatzes von Atomwaffen zurückschreckte, während das Gesetz den Einsatz von "Dum-Dum"-Kugeln verurteilt.
"Es mutet schon seltsam an", schrieb er, "dass die Ausbreitung einer einzigen Kugel im Körper eines einzelnen Soldaten eine exzessive Grausamkeit darstellt, die das Völkerrecht seit 1899 nicht mehr tolerieren kann, die Verbrennung von hunderttausend Zivilisten in einer Sekunde aber nicht." Richter Weeramantry fuhr fort, sich zu äußern:
Jeder Wissenszweig profitiert von einem Prozess, bei dem er gelegentlich von sich selbst zurücktritt und sich selbst objektiv auf Anomalien und Absurditäten untersucht. Wenn eine eklatante Anomalie oder Absurdität zu Tage tritt und unhinterfragt bleibt, besteht die Gefahr, dass die betreffende Disziplin inmitten ihrer eigenen Formalitäten untergeht.
Die Vorstellung, dass Israel das Recht hat, eine Million Kinder gewaltsam in einem unbewohnbaren Raum einzuschließen, ist eine Absurdität, und die Juristen, die darüber debattieren, ob Israel "übermäßige" Gewalt angewendet hat, um die Bewohner des Gazastreifens an der Flucht aus ihrem Ghetto zu hindern, bewegen sich inmitten von Formalitäten.
"Unschuldige Menschen, die meisten von ihnen jung", so Sara Roy vom Center for Middle Eastern Studies der Harvard University, "werden langsam durch das Wasser vergiftet, das sie trinken, und wahrscheinlich auch durch den Boden, in dem sie pflanzen."
Die einzige moralische Frage, die sich angesichts der Situation in Gaza stellt, lautet: Hat Israel das Recht, im Namen der "Selbstverteidigung" eine Million Kinder zu vergiften?
Es ist ein trauriger Kommentar, dass diese einfache Frage nicht nur umgangen wird, sondern in der aktuellen Debatte nicht einmal sichtbar ist.
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