Berufsausübungsverbot zuerst, jetzt Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis.
Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) respektive ihre Niederlassung in Quedlinburg hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Michaelis angestrengt.
Zuvor hatte sie bereits ein Berufsausübungsverbot gegen ihn verhängt, weil er für die AfD als Stadtrat kandidieren wollte. Die EKD zeigt ungeschminkt ihre totalitäre Fratze.
Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) hat sich längst von der Wahrnehmung der Gemeindearbeit vor Ort und von traditionellen christlichen Werten und Vorstellungen ab- und linken Ideologien zugewandt.
Während der Hochphase der Corona-Zwangsmaßnahmen hetzten ihre Repräsentanten in erster Reihe gegen die Kritiker der Impf-Ideologie und Zwangsmaßnahmen. Darüber hinaus finanziert die EKD mit dem von den Gläubigen abgezockten Geld Schiffe, um mit den Schleusern und Schleppern bei der illegalen Migration Hand in Hand zu arbeiten.
Die EKD dient sich heute der vorgegebenen Regierungslinie im gleichen Maße an wie ihre Vorgänger in den dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte.
Wie damals gehören Berufsausübungsverbote und andere Zwangsmaßnahmen gegen Kritiker und unangepasste Mitglieder in den eigenen Reihen zum Repertoire der Gleichschaltung.
Die nationalsozialistische Machtübernahme wurde zunächst von der protestantischen Kirche überwiegend positiv aufgenommen. Bereits ab 1932 existierte die "Glaubensbewegung Deutsche Christen".
Diese Vereinigung protestantischer Nationalsozialisten hatte bei den Synodalwahlen in der Altpreußischen Union, der größten evangelischen Landeskirche, im September 1932 fast ein Drittel der Stimmen erhalten. Die Gleichschaltung der protestantischen Kirche von innen heraus, von der NS-Führung, wurde daher möglich.
Nach massiver Propaganda gewannen am 23. Juli 1933 die Deutschen Christen die Kirchenwahlen in der neugeschaffenen einheitlichen Reichskirche und stellten damit die Bischöfe in fast allen evangelischen Landeskirchen.
Am 27. September wurde Hitlers "Bevollmächtigter für die Angelegenheiten der Evangelischen Kirche", Ludwig Müller (1883-1945), Reichsbischof. Für die Reichskirche strebte er die Einführung des Führerprinzips an und überführte im Dezember 1933 die evangelischen Jugendverbände in die Hitler-Jugend.
Das bekommt der Quedlinburger Pfarrer Martin Michaelis aktuell in vollem Umfang zu spüren. Erst wurde gegen ihn von der örtlichen Niederlassung der EKD in Quedlinburg ein Berufsausübungsverbot verhängt: Pfarrer Michaelis wurde untersagt, Gottesdienste in seiner Gemeinde abzuhalten. Jetzt hängt man ihm auch noch ein Disziplinarverfahren an den Hals.
Michaelis hat nicht etwa Kinder geschändet, wie zahlreiche andere Würdenträger der beiden deutschen Staatskirchen; er hat auch nicht das von den Gläubigen abgezockte Geld für sich verprasst, wie der Limburger Bischof van Elst mit seinem Palast; er ist auch nicht volltrunken Auto gefahren und hat sich erwischen lassen wie Käßmann. Michaelis´ Verfehlungen sind in den Augen der EKD viel gravierender: er hat als parteiloser Kandidat für die Stadtratswahl für die AfD kandidiert.
Kinder schänden, Geld verzocken, saufen bis zum Erbrechen - damit haben die deutschen Staatskirchen kein Problem. Da gibt es vielleicht den erhobenen Zeigefinger, ein eindringliches »Du-du-du!« und die Auflage, zwölf Rosenkränze zu beten und drei »Vater unser!«; dann ist die Sache vom Tisch.
Aber für die AfD zu kandidieren, das ist nach Maßgabe der deutschen Amtskirchen Frevel der allerersten Art. Das ist gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein »Richtung Süden«, da wo es ziemlich heiß ist und nach Schwefel riechen soll.
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