Der 1. Weltkrieg ist noch nicht zu Ende und wird weiter geführt in der Ukraine
- WatchOut News
- 22. Feb.
- 4 Min. Lesezeit
Nachfolgend die rechtliche Stellungnahme der ungarisch-österreichischen Völkerrechts-Juristin Dr. Eva-Maria Barki zum Ukraine-Konflikt.

Darin zeichnet die Wiener Anwältin ein differenziertes Bild von der Vorgeschichte des Konflikts, welcher im Majdan-Putsch 2014 zur Ausschaltung Russlands durch den Westen hätte führen sollen:
Die Unterdrückung der ethnischen Minderheiten durch das Zelenskyj-Regime, schwerste Völkerrechtsverletzungen durch dieses gegenüber der russischen Minderheit, in den durch Russland nun eigengliederten Gebiete. Und dann der Bruch der zwei Minsker Abkommen.
“Der Erste Weltkrieg und die anschließenden Friedensdiktate haben Europa grundlegend verändert. Die Staaten der Europäischen Mitte wurden unter dem Vorwand der Kriegs- schuld bestraft, deren politische und wirtschaftliche Struktur zerstört, Grenzen willkürlich geändert, Millionen Menschen, darunter 4 Millionen Ungarn unter Fremdherrschaft ge-stellt und dem Schicksal einer unterdrückten Minderheit preisgegeben.”
Europa wurde nach dem I. Weltkrieg in einen permanenten Kriegszustand versetzt, der nicht nur in den Zweiten Weltkrieg mündete, sondern auch nach der europäischen Wende bis heute andauert, da die Probleme bis heute dieselben sind und nicht gelöst wurden.
Der amerikanische Außenminister Lansing sagte nach den Friedensdiktaten treffend:
“Wir haben Friedensverträge, aber sie werden keinen Frieden bringen, weil sie auf dem Treibsand des Eigennutzes gegründet sind.”
Die europäische Mitte als politischer und wirtschaftlicher Faktor sollte zerschlagen werden. Eine Tendenz, die sich wie ein roter Faden bis heute durchzieht und in immer wiederkeh-renden Versuchen der Teilung Europas ihren Niederschlag findet.
In der Folge übernahmen die USA die Rolle des untergehenden britischen Weltreiches. Das Ziel der transatlantischen Gemeinschaft ist unverändert die wirtschaftliche und politische Schwächung Europas und Sicherung des transatlantischen Einflusses. Hierzu gehört die Instrumentalisierung Europas gegen Russland, das als konkurrierende Weltmacht ausgeschaltet werden soll.
Die ideologische Grundlage der feindlichen Politik gegen die europäische Mitte bildet die 1904 von Halford Mackinder in London veröffentlichte Studie ”The Geographical Pivot of History”. In dieser beschreibt er die politische, wirtschaftliche und strategische Überlegen-heit einer Kontinentalmacht gegenüber Seemächten.
Seine Heartland Theorie lautet: ”Wer über Osteuropa herrscht, beherrscht das Herzland. Wer über das Herzland herrscht, beherrscht die Weltinsel, das ist Eurasien. Wer über die Weltinsel herrscht, beherrscht die ganze Welt.”
Damit zeigt er auf, dass die globale Machtposition Großbritanniens durch die aufstrebende Kontinentalmacht in Europa gefährdet ist, weil nur eine Landmacht zu globaler Herrschaft führen kann.
Er unterstreicht die Bedeutung Mittel- und Osteuropas als Gefahrenquelle, die beseitigt beziehungsweise beherrscht werden muss.
Der amerikanische Politologe George Friedmann hat in einem Vortrag im März 2015 zugegeben, dass diese Theorie – die bis heute in den USA auf der Militärakademie gelehrt wird – seit 100 Jahren Grundlage der amerikanischen Außenpolitik ist, nämlich die Verhinderung einer eurasischen Kontinentalmacht.
Konkret: “Eine Kooperation zwischen Deutschland und Russland muss mit allen Mitteln verhindert werden. In diesem Sinne ist auch die Bedeutung Mittel- und Osteuropas zu sehen, das als Pufferzone eine Verbindung mit Russland beziehungsweise Eurasien verhindern soll.”
Auf alle Fälle sind die links-liberalen Brüsseler Soros-Eliten Eliten alarmiert- wie deren Propaganda-Medien framen: “Ukraine als Exempel: Trumps Spiel mit der Weltordnung”
Innerhalb weniger Tage hat die US-Regierung unter Donald Trump auch geopolitische Schockwellen durch Europa geschickt. Rund um die Frage des russischen Angriffskriegs holten die USA den russischen Präsidenten Wladimir Putin zurück aufs Verhandlungsparkett.
Ihre europäischen Verbündeten schickten sie dafür an die Seitenlinie und stellten zugleich das Bündnis in seiner Gesamtheit infrage. Die Rede von einer neuen Weltordnung scheint plötzlich nicht mehr weit hergeholt. (ORF)
“Ukraine-Krise: Rechtliche Stellungnahme der Völkerrechts-Juristin Dr. Eva Maria Barki”
Kurzusammenfassung:
1. Der russische Präsident Wladimir Putin soll wegen Völkerrechtsverbrechen vor dem Strafgerichtshof in den Haag angeklagt werden. Das fordern u.a. sogar die USA, welche aber für sich selbst den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
2. Diese Anschuldigungen entbehren nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, sondern sie sind Teil der sogenannten US-„National Security Strategy 2002“ (1991) zur Ausschal-tung Russlands im Sinne eines Unil-lateralismus. Dabei kommt der Ukraine als „Dreh- und Angelpunkt“ eine Schlüsselrolle zu.
3. Völkerrechtsverletzungen sind den ukrainischen Machthabern vorzuwerfen, u.a.: · Verletzung von Rechten nationaler Minderheiten · Verletzung der Abkommen von Minsk · Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker.
4. Die Ukraine ist kein homogener, historisch gewachsener Nationalstaat, sondern ein Vielvölkerstaat. Mehr als die Hälfte des Staates spricht als Umgangssprache nicht Ukrainisch.
5. Für die Ukraine als Vielvölkerstaat wäre eine föderale Staatsform erforderlich. Bereits US- Präsident George W. Bush warnte 1991 vor einem „selbstmörderischen Kampf der Nationalitäten“.
6. Ursache des Ukraine-Krieges war er blutige Maidan-Putsch-2014, unter Einsetzung einer vom Westen unterstützten Regierung. Die Reaktion darauf – aus Furcht vor einer ähnlicher Aggression -waren (sowohl im Donbass und auf der Krim) Volksabstim-mungen (mit bis zu 90% russischer Zustimmung). Die militärische Reaktion der
Ukraine darauf waren schwerste Artillerie-, Raketen- und Bombenangriffe, sowie Zerstörung ziviler Einrichtungen und Infrastruktur.
7. Das Abkommen von Minsk I (September 2014) wurde von der ukrainischen Regierung gebrochen: Es beinhaltet: einen Waffenstilstand, eine De-facto- Anerkennung der russischen Gebiete im Donbass.
8. Auch das Abkommen von Minsk II (12.2.2015) wurde nicht eingehalten, u.a.: Lokalwahlen in den dezentralisierten russischen Gebieten (Donezk und Lugansk)
9. Das Abkommen von Minsk ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, welcher durch die UN-Resolution Nr.2202 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbind- lich ist. Der Vertragsbruch durch die Ukraine unter Anwendung militärischer Gewalt ist als Kriegsverbrechen zu werten.
10. Vertragsverletzungen betreffen: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist ein universelles Naturrecht und wurde erstmals von Präsident Woodrow Wilson aufge- stellt. In realiter wurde aber nach dem 1. und 2. Weltkrieg den Völkern Mitteleuropas
dieses Recht verwehrt.
Die gesamte Erklärung und noch mehr Hintergrundinformationen hier.
Comments